AutoNews
Abwarackprämie
nur noch online
ADAC: erhebliche Nachteile
für Autokäufer ohne Internetanschluss
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- Das Zugangsverfahren
zum Erhalt der Abwrackprämie in der Kritik
des ADAC
- Abwracken nur noch
online
- Ca. 50% des Budgets
bereits verbraucht
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Kaufverhandklung
beim Autohändler - Bildquelle ADAC
Änderungen bei der
Abwrackprämie
Das Zugangsverfahren zum Erhalt
der Abwrackprämie könnte für viele Autokäufer
zum Hürdenlauf werden. Nach ADAC-Informationen werden
ab dem 30. März mit der Umstellung auf das Reservierungsverfahren
Anträge nur noch elektronisch angenommen, der Postweg
ist künftig ausgeschlossen.
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Neue Hürden
Für Autokäufer, die weder über einen Internetanschluss
noch über einen Scanner zum Digitalisieren der Dokumente
verfügen, werden damit neue Hürden errichtet.
"Die Bundesregierung ersetzt eine Ungerechtigkeit durch
die nächste", kritisiert ADAC-Vizepräsident
für Verkehr Ulrich Klaus Becker. "

Quelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
März 2009
Die meisten älteren Menschen
sind nicht online und damit gezwungen, sich dem Händler
anzuvertrauen. Damit haben sie es nicht mehr selbst in der
Hand, ihre Reservierung rechtzeitig vorzunehmen."Laut
Statistischem Bundesamt verfügen ein Viertel aller
deutschen Haushalte und sogar 83 Prozent der über 55-Jährigen
über keinen Computer mit Internetanschluss. Der Nachteil:
Die Verhandlungsposition der Autokäufer gegenüber
dem Händler verschlechtert sich, da dann der Neuwagenkauf
in Zusammenhang mit der Prämiengewährung gebracht
wird. Dies kann zu geringeren Preisnachlässen des Händlers
führen.
Nach Angaben des ADAC ist
die Hälfte der Fördermittel inzwischen aufgebraucht.
Der Club rechnet damit, dass am 30. März mehrere zehntausend
Reservierungsanträge beim BAFA eingehen und der Fördertopf
schnell geleert sein wird. ADAC-Vizepräsident Becker:
Das ganze bürokratische Hin und Her wäre
überflüssig, wenn endlich die Deckelung der Fördersumme
gekippt würde daran führt kein Weg vorbei."
Für die Antragsteller
ergibt sich damit folgende Situation:
Bis einschließlich zum
29.03.2009 müssen die Anträge den bekannten Anforderungen
entsprechen, d. h. die
Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs
erfolgen. "Reservierungsanträge" nach dem
neuen Verfahren sind also bis dahin nicht möglich:
Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge
können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den
Antragsteller zurückgeschickt.
Erst ab dem 30.03.2009 wird
das neue Antragsverfahren möglich sein. Die Antragstellung
wird dann ausschließlich unter Verwendung des vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellten
neuen Antragsformulars möglich sein. Jede andere Form
der Antragstellung wird ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen
sein.
Das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle wird rechtzeitig auf seiner Internetseite
über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.
Auch für Erbfälle
wurde jetzt eine neue Regelung gefunden. Nunmehr können
Erben gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins
die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen,
die auf den Erblasser zugelassen waren und die übrigen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen unter:
www.adac.de
www.bafa.de